Sollte sich Ihr Kind während der Unterrichtszeit, bei schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulweg (von der Außenhaustüre der Wohnung bis zur Schule und zurück) verletzen oder einen Unfall erleiden, ist es über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) versichert.
Der Versicherungsfall tritt allerdings nur dann ein, wenn Sie mit Ihrem Kind einen Arzt konsultiert haben und die Schule darüber informieren. Dann wird eine sogenannte “Schülerunfallanzeige” ausgefüllt, aus der hervorgeht, wie sich der Unfall ereignet hat und um welche Art der Verletzung es sich handelt. Die Unfallanzeige wird von der Klassenlehrkraft ausgefüllt. Von Ihnen zu ergänzen sind die Daten des behandelnden Arztes oder Krankenhauses. Die ausgefüllte Unfallanzeige muss umgehend über die Klassenlehrkraft an die Schule zurückgegeben werden und wird dann an den KUVB  weitergeleitet.