Informationen zur Einschulung

Die Einschulung ist ein wichtiger Abschnitt im Leben eines Kindes. Aus dem Kindergartenkind wird ein Schulkind. Dieser Einstieg in eine neue Lebensphase bringt viele Veränderungen für die Familie mit sich. Nachfolgend haben wir Informationen rund zum Thema Einschulung und zum Schulbeginn zusammengestellt.

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie grundlegende Hinweise rund um das Thema Einschulung und Schulfähigkeit. 

Broschüre_Die_bayerische_Grundschule

Beobachtungen zur Schulfähigkeit

Mein Kind kommt in die Grundschule 1 Zirndorf

Im Januar erhalten Sie die Post von unserer Schule. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine erste Vorabinformation. Bitte senden Sie uns den mitgesandten Fragebogen zurück. Gleichzeitig bitten wir Sie um Ihr Einverständnis zum Austausch mit den Kindergärten.

Am 22.02.2024 findet unser Vorschulelternabend in unserer Schule statt. 

Anbei erhalten Sie die wichtigsten Informationen in der Präsentation vom letzten Jahr zusammengefasst.

2022_23_PPP_Einschulung_Elternabend

Nina stellt das Schulhaus Mühlstraße vor:

Nina und Tom stellen das Schulhaus Geisleithenstraße vor: 
 

Im März findet die Schulanmeldung statt. Hierzu erhalten Sie ab Mitte Februar Post von uns. Falls eine Einschreibung vor Ort nicht möglich sein sollte, werden wir die Schulanmeldung postalisch durchführen. Für die Schulanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Familienstammbuch/Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis zur Masernschutzimpfung (Masernimmunität)
  • Sorgerechtsbescheinigungen, sofern alleinerziehend und aufgrund dessen erforderlich

Als schulpflichtig gelten alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

Einschulungskorridor
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geboren wurden, gilt der sogenannte „Einschulungskorridor“. Das bedeutet, dass eine Einschulung in diesem Jahr vorgenommen werden kann, aber nicht muss.

Die Eltern haben das Recht, nach Beratungsgesprächen im Kindergarten und der aufnehmenden Schule, die Einschulung auf das nächste Schuljahr zu verschieben.
Dies zählt nicht als Zurückstellung. Eine Entscheidung über die Einschulung oder deren Verschiebung sollte möglichst bis Ende März des Einschulungsjahres getroffen werden, spätestens jedoch bis 10. April 2024.

Vorzeitige Aufnahme in die Schule
Außerdem besteht die Möglichkeit, Kinder, die bis zum 30. September noch nicht das nötige Alter erreicht haben, auf Antrag vorzeitig in die Schule aufzunehmen.

Im Zeitraum Juni/Juli laden wir die Kinder zu einem Schnupperunterricht in die Schule ein. Dieser findet am Vormittag während der Kindergartenzeit statt. Dort lernen sie zusammen mit den Schulkindern und nehmen für eine Schulstunde am Unterricht teil. 

Im Juni/Juli erfahren Sie per Post, welches Schulhaus Ihr Kind besuchen wird, erhalten eine Materialiste sowie die offizielle Einladung mit den genauen Unterrichtszeiten für den 1. Schultag.

Am 10. September 2024 findet der 1. Schultag statt.

Was heißt gebundener Ganztag?
An unserer Schule wird ein gebundener Ganztag im Schulhaus Mühlstraße angeboten.

Hier haben wir einige Informationen zum Thema gebundener Ganztag in einer Präsentation zusammengefasst.

Hier geht es zur Präsentation.

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie grundlegende Hinweise zum Thema gebundener Ganztag.

Bitte beachten Sie nachfolgende Schreiben:

Antrag für den Ganztag mit Selbstverpflichtungserklärung:
2023_2024_Antrag Aufnahme in GT
Abfrage_ Unverträglichkeiten_Mittagessen             

Selbstverpflichtungserklärung_2